1 Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen,
welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten.
Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich
und schriftlich akzeptiert wurden.
2 Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen
keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis
gebracht werden, soweit die EVENTPARTNER GmbH nicht vorgängig schriftlich
zugestimmt hat. Allfällige Verletzungen dieser Vereinbarung würden
uns gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
3 Preise
Alle unsere veröffentlichen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen
in Schweizer Franken und verstehen sich exkl. MwSt., Spesen und Transport.
Wir behalten uns vor die Mietpreise ohne vorherige Anzeige entsprechend
anzupassen.
4 Zahlung
Die EVENTPARTNER GmbH behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung
und ein Depot in angemessener Höhe zu verlangen. Bei verspäteter
Rückgabe wird eine Umtriebsentschädigung fällig. Die Haftung
des Mieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
5 Verzug
Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von
mehr als 10 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen
in Höhe von 5%. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF
50.-- fällig.
6 Rücktrittsrecht
Bei Zahlungsverzug behält sich die EVENTPARTNER GmbH das Recht vor,
vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte und Installationen
zurückzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen.
7 Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung der
Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
8 Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Für längere
Mietdauer gilt folgendes:
2 Tage: Faktor 1,5
3 Tage: Faktor 2
4 Tage: Faktor 2,5
5 Tage: Faktor 3
6 Tage: Faktor 3.5
1 Woche: Faktor 4
2 Wochen: Faktor 5
für längere Mietdauer bitte spezielle Konditionen anfragen.
Das Mietmaterial wird mit Absprache der EVENTPARTNER GmbH abgeholt und
wieder retourniert.
9 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass
der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der
Mietsache bei Übernahme überprüft hat und der Mangel der
Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt
ein Mangel vor, so ist die EVENTPARTNER GmbH nach eigener Wahl zum Austausch
oder zur Reparatur berechtigt. Ist die EVENTPARTNER GmbH zum Austausch
oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter berechtigt
eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche
des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
Nicht retournierte, verschmutzte oder beschädigte Geräte werden
dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in
Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle Mietgeräte nur für
den Gebrauch in trockenen Räumen geeignet.
Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw.
Lieferscheines) das einwandfreie Funktionieren der Mietgeräte. Nachträglich
erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Beim Einsetzen
von technisch aufwändigen Geräten (wie z.B. Farbwechsler, computergesteuerte
Leuchten usw.) wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemässe
Funktion übernommen.
Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt.
Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes
werden dem Mieter belastet.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und
technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe,
anerkennt der Mieter die von EVENTPARTNER GmbH erstellte Bestandesaufnahme.
Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der EVENTPARTNER
GmbH.
10 Schadenersatz
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche
des Mieters, so für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung
und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche
Art von Folgeschäden. Soweit die Haftung der EVENTPARTNER GmbH ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten
der EVENTPARTNER GmbH. Dem Mieter obliegt in jenem Fall die Darlegungs-
und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
11 Annullierung
Tritt ein Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück,
kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens bis drei Tage vor Mietbeginn
10% des Auftragswertes als Stornierungskosten fordern.
Sind durch die EVENTPARTNER GmbH bereits Vorbereitungen, anderweitige
Absagen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen,
so ist die EVENTPARTNER GmbH berechtigt, den tatsächlichen Aufwand
dem Mieter in Rechnung zu stellen.
12 Versicherung
Die Geräte samt Zubehör sind während der Mietdauer nicht
versichert. Die Versicherung ist in jedem Fall Sache des Mieters.
13 Erfüllungsort
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Geschäftstätigkeit
basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Embrach.
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